Wo ist die Musik?

Impressum

Disclaimer

Sitemap


Frage:

Wo ist die versprochene Musik?

Antwort:

Sie ist zur Zeit leider nicht verfügbar.

Begründung

Wie insgesamt (aus Aufbau, Inhalten, Impressum etc.) unschwer zu erkennen ist, handelt es sich bei Gloomy-Sunday.de um den rein privaten Webauftritt eines Musikliebhabers für Gleichgesinnte mit dem Ziel, die Geschichte eines Liedes (Gloomy Sunday) zu erzählen und dabei auch dessen Variationsvielfalt herauszustellen.

Für mich (wie wahrscheinlich auch für die meisten Besucher dieser Seiten) ist es dazu hilfreich, wenn nicht sogar erforderlich, die verschiedenen Variationen und Interpretationen des Liedes auch akustisch, anhand von wenigstens auszugsweisen Hörproben, vergleichen zu können.

Als ich anfing, die ersten Seiten dieser Website zu erstellen und mit Inhalten zu füllen, bin ich noch davon ausgegangen, dass niemand etwas dagegen einwenden könne, wenn ich dafür Soundclips verwende, die ich aus vorhandenem Material selbst erstelle, und die folgende Voraussetzungen erfüllen:

1.

Selbst erstellt und nicht irgendwo (z.B. bei Amazon) geklaut

2.

Ausschließliche Verwendung von Basismaterial auf von mir gekauften Original-Tonträgern

3.

Selbst durchgeführte digitale Ver-, Be- und Überarbeitung (Schnitt, Umwandlung etc.)

4.

Verwendung von zulässigem Equipment und ebensolchen Programmen für die Aufnahme, Extraktion und Bearbeitung des Basismaterials

5.

Wenn eine softwaregestützte Extraktion aufgrund eines vorhandenen Kopierschutzes nicht erlaubt und möglich ist, Erstellung auf analogem Weg mit anschließender digitaler Bearbeitung und Umwandlung

6.

Grundsätzlich nur auszugsweise Wiedergabe des Originals, dies jedoch so, dass Features, die das Wesen und die Besonderheit der jeweiligen Version ausmachen, erhalten und erkennbar bleiben(Anm.: Wie sonst sollte sich die Variationsvielfalt sinnvoll darstellen lassen?)

7.

Deutliche Verringerung der Wiedergabequalität durch Reduzierung der Bitrate und des Frequenzspektrums

8.

Wahl von Dateiformaten, die zwar internettauglich sind, aber uninteressant für Leecher, Downloader und Dateigrabber

9.

Deutliche Hinweise auf der Website bezüglich der oben genannten Voraussetzungen und Einschränkungen und die Gründe dafür

Diesen Voraussetzungen folgend hatte ich entsprechende Musikdateien erstellt, die mit 60 - 300 Sekunden Spieldauer (je nach Länge der Basisversion), bei 16 Bit Stereo, einer Frequenzobergrenze von 32.000 Hz und einer Bitrate von 32 kbps, wirklich nur noch zu Vergleichs- und Darstellungszwecken dienen konnten, für Downloader aber relativ uninteressant sein dürften.

Zum Vergleich:   Das Basismaterial verfügt über 32 Bit Stereo bei 44.100 Hz und einer Bitrate von mindestens 256 kbps, bei einer Spieldauer der Originalaufnahmen von bis zu mehr als 12 Minuten.

Zwar mag meine Einschätzung, dass meine Dateien für Musikpiraten uninteressant sind zutreffen, dies gilt aber nicht unbedingt für meine Einschätzung der Lizenz- bzw. der Urheberrechtssituation. Es besteht also die grosse Gefahr dass ich mich eines Lizenzvergehens schuldig mache.

 

Warum ist das so?

In den letzten Tagen habe ich mich nach entsprechenden Hinweisen aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Durch die Überarbeitung und Neufassung des Urheberrechts im Jahr 2003 ist es quasi unmöglich geworden, Musikstücke, die nicht von einem selbst komponiert und eingespielt wurden, in welcher Form auch immer, auf privaten Websites zu verwenden, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen. Egal ob als Hintergrundmusik oder als Hörprobe, jedes Einbringen von Musikstücken gilt als Veröffentlichung wobei diese nur den originären Inhabern der Rechte oder den von ihnen vertraglich beauftragten Organisationen und Unternehmen zusteht.

Damit ist es mir leider nicht möglich, hier Hörproben anzubieten, da sowohl der finanzielle, insbesondere aber der organisatorische Aufwand der dafür erforderlich wäre, in keinem adäquaten Verhältnis zum Resutat stehen würde und ausserdem den Rahmen eines reinen Hobbys einfach sprengen würde.

So nachvollziehbar für mich der Wunsch von Organisationen wie z. B. der "GEMA" (www.gema.de), welche die Rechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger vertritt oder des "IFPI" (www.ifpi.de), der die Interessen der deutschen Phonowirtschaft vertritt, ist, ihrer Klientel die ihnen zustehenden Ansprüche zu sichern und der Musikpiraterie Einhalt zu gebieten, so unbefriedigend sind die angebotenen Lösungen, sofern von einem echten Angebot überhaupt die Rede sein kann.

Angebote, wenn überhaupt vorhanden, richten sich ausschliesslich an gewerbliche Anbieter und sind generell mit Lizenzzahlungen verbunden. Musik auf privaten, nichtkommerziellen Websites ist offensichtlich nicht erwünscht, vermutlich weil damit kein oder zu wenig Geld zu verdienen ist. Ich habe jedenfalls kein dafür taugliches Lizensierungsmodell entdecken können.

Regelungen, die z.B. die des sogenannten "Fair Use" oder der Zitatfreiheit, die in den USA gelebt werden, gibt es in Deutschland nicht. Gerade sie könnten aber für eine Website wie Gloomy-Sunday.de einen gangbaren Weg darstellen, da Musik hier ausschliesslich zu Vergleichs- und Informationszwecken zum Einsatz käme.  Aufgrund der oben genannten Einschränkungen bei Umfang und Qualität der Soundclips wäre Gloomy-Sunday.de ohnehin kein lohnendes Ziel für Musikpiraten. Wer lädt sich schon gerne Dateien herunter, von denen bekannt ist, dass sie unvollständig und von minderer Qualität sind.

 

Welcher Aufwand wäre zur Legalisierung erforderlich?

Zunächst würde es notwendig, für jeden einzelnen Song herauszufinden, wer jeweils Inhaber der einzelnen Rechte an Komposition, Text, musikalischer Darbietung und Bearbeitung oder Aufnahme  ist. Diese Rechte liegen regelmässig nicht in gleicher Hand, im Fall von Gloomy Sunday dürfte es sich um Dutzende, wenn nicht sogar Hunderte von Rechteinhabern handeln, sofern diese überhaupt alle recherchierbar sind. Diese wären dann alle zu kontaktieren, mit etwas Glück werden dabei einige wenige von den selben Verwertungsgesellschaften vertreten. Mit ihnen wäre jeweils individuell eine Nutzungsvereinbarung zu treffen, die in der Regel kostenpflichtig sein dürfte.

Es mag zwar die eine oder andere Aufnahme in meinem Bestand geben, die mittlerweile lizenzfrei (in Deutschland nach 50 Jahren)eingesetzt werden darf , aber selbst dies im Einzelfall rechtssicher zu überprüfen ist nicht mehr mit einem vertretbaren Aufwand möglich. Abgesehen davon, das die Rechte an Kompositionen, Partituren und Texten ohnehin erst 70 Jahre nach dem Tod der Komponisten und Texter erlöschen.

Es mag für eine Fanpage, die sich ausschliesslich einem Musikstar verschrieben hat ja noch möglich sein, sich mit dessen Agenten und Verwertungsgesellschaft in Verbindung zu setzen und entsprechende Nutzungsvereinbarungen zu treffen, für Gloomy-Sunday.de ist das dagegen schier unmöglich. Hier geht es immerhin um mehr als allein 150 verschiedene Interpreten ein und desselben Liedes.

Eine Lösung des Problems ist ergo derzeit nicht in Sicht, weshalb die Soundclips auch nicht verfügbar sind. Durch ihr Angebot würde ich Gefahr laufen, mit einer Flut von kostenpflichtigen Abmahnungen sowohl von den regulären Anwälten der Rechteinhaber, als auch von sogenannten Abmahnvereinen überschüttet zu werden, von der Gefahr drohender Strafprozesse ganz abgesehen. Dies alles möchte ich mir gerne ersparen, denn das hier ist nur ein Hobby und soll es auch bleiben.

 

Wer kann helfen?

Sollte Ihnen eine praktikable Lösung bekannt sein, würde ich mich über eine entsprechende Email an   info@gloomy-sunday.de   sehr freuen.

17. November 2005

Rolf-Michael Henkel

 

Nachsatz:

Ich werde mich allerdings, soweit mir dies meine Zeit erlaubt, weiterhin um eine Lösung des Problems bemühen, in der Hoffnung, die versprochenen Inhalte demnächst bereitstellen zu können.

 

[Home] [Deutsch] [News] [Vorwort] [Gloomy Sunday] [Todeslieder] [English] [Sitemap]

© 2005 - 2006  by Gloomy-Sunday.de & R.-M. Henkel